Geschäftsnummer: | 95.1122 |
Eingereicht von: | Fehr Lisbeth |
Einreichungsdatum: | 05.10.1995 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Wissenschaftlich; Personal; Heroinabgabe; Wissenschaftlichen; Anstellung; Qualifikation; Gestellt; Versuche; Kontrollierten; Medizinische; Festgestellt; Resultaten; Verfälschungen; Parallel; Sicherheiten; Garantien; Sichergestellt; Kriterien; Einhaltung; Gewährleistung; Vorgesehen; Können; Personen; Beginn; Unregelmässigkeiten; Vorgekommen; Trennung; Mitarbeitern; Ungenügender; Beruflicher |
Parallel zur stufenweisen Ausweitung der Heroinabgabe sind eine Vielzahl von Projekten neu entstanden und unter grossem Personaleinsatz verwirklicht worden. Die medizinische Qualifikation der Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen wird in manchen Fällen bezweifelt.
1. Welche beruflichen Anforderungen/Qualifikationen werden an das Personal der wissenschaftlich kontrollierten Heroinabgabe gestellt? Wer entscheidet über die Anstellung? In welchem Anstellungsverhältnis steht das Personal? Ist die Anstellung befristet?
2. Welches ist die Gesamtzahl (aufgeteilt in die entsprechenden Kategorien) aller an der wissenschaftlich kontrollierten Heroinabgabe beteiligten Wissenschafter, Ärzte, Sozialarbeiter, medizinischen Hilfspersonen und administrativ tätigen Personen?
3. Wie werden die lückenlose Gewährleistung einer wissenschaftlichen Durchführung der Heroinabgabe und die Einhaltung aller wissenschaftlichen Kriterien sichergestellt?
4. Welche Garantien bzw. Sicherheiten sind vorgesehen, damit Verfälschungen von Resultaten nicht möglich sind bzw. festgestellt werden können? Sind seit Beginn der wissenschaftlichen Versuche beim Personal Unregelmässigkeiten vorgekommen? Kam es zur Trennung von Mitarbeitern wegen ungenügender beruflicher Qualifikation oder aus anderen Gründen?
5. Bestehen Pläne über die Weiterbeschäftigung des Personals, wenn die wissenschaftlichen Versuche Ende 1996 abgebrochen werden?